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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Guppy Design GmbH, Budapester Str. 47, 20359 Hamburg (nachstehend: „Guppy“ oder „wir“) und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Personen, die den Vertrag mit uns ausschließlich zu privaten Zwecken als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abschließen.

I. Grundlagen

1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines Verbindlichen Angebots durch den Kunden zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.
2. Alle Preise, Erstattungen und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.
3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
4. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges für den Kunden oder Dritte schulden wir – abgesehen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis – nicht. Die Einbeziehung von fertigungstechnischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
5. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sowie Mehraufwand, der durch Änderungswünsche und deren Umsetzung entsteht, sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
6. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.
7. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet Guppy nicht. Guppy vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet Guppy nur bis zur Höhe des Materialwertes.
8. Wir geraten nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Textform.
9. Garantien im Rechtssinne durch uns liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

II. Dritte

1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

III. Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Bei vom Kunden veranlassten außerplanmäßigen Nacht- bzw. Feiertagsarbeiten wird der hierfür vorgesehene Zuschlag gemäß Angebot, in jedem Fall jedoch ein Mindestzuschlag von 25 % auf die Regelvergütung fällig.
2. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt uns insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei.
3. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem in Textform vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.
4. Der Kunde stellt uns rechtzeitig und vollumfänglich alle für die Umsetzung des Auftrags im Sinne des Kunden erforderlichen Informationen zur Verfügung. Wir können Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig erachten und sind zu Nachprüfungen und Recherchen nicht verpflichtet. Auf erkannte Informationslücken oder Unrichtigkeiten werden wir den Kunden jedoch hinweisen. Die Projektkommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Kunde stellt sicher, dass er unsere projektbezogenen E-Mails empfangen kann und trägt für eine zweckentsprechende zeitnahe Bearbeitung Sorge.
5. Der Kunde ist zu einer projektförderlichen Kommunikation und Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass unsere Rückfragen oder mitgeteilter Informationsbedarf sowie Freigaben und etwaige Änderungs- oder Nachbesserungswünsche rechtzeitig und im erforderlichen Umfang bearbeitet werden. Wünscht der Kunde eine Aussetzung des Projekts oder eine längere Unterbrechung oder ist eine Fortsetzung des Projekts aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden nicht zweckmäßigerweise zeitnah möglich, so sind wir berechtigt, das Projekt und unsere darunter bislang erbrachten Leistungen zu Beginn der Unterbrechung abzurechnen. Gleiches gilt für die von uns im Hinblick auf das Projekt und dessen Durchführung bereits getätigten Aufwendungen, welche wir ebenfalls vollumfänglich bei Unterbrechung abrechnen können. Ist für das Projekt eine bestimmte Leistungsdauer vereinbart, sind wir darüber hinaus berechtigt, unseren kalkulatorischen Gewinn bis zum planmäßigen Abschluss des Projekts auf Basis der ursprünglichen Kalkulation bei einer Unterbrechung im Voraus abzurechnen, wobei die daraufhin vom Kunden geleistete Zahlung bei der Abrechnung der späteren Nachholung zu berücksichtigen ist. Als Unterbrechung im Sinne dieser Regelungen gilt jede Aussetzung des Projekts für die Dauer von mehr als vier Wochen, die entweder bereits eingetreten ist oder aller Wahrscheinlichkeit nach eintreten wird. Die Fortsetzung des Projekts erfolgt nach einer Unterbrechung erst nach entsprechender in Textform erteilter Mitteilung des Kunden, sofern wir nicht aufgrund von anderen Mitteilungen des Kunden von seinem Fortsetzungswunsch ausgehen können. Bei einer Unterbrechung des Projekts steht und sein Anspruch auf angemessene Anpassung des Zeitplans des Arbeitsplans sowie die Einräumung einer angemessenen Wiederanlauffrist zu. Durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwand trägt der Kunde.

IV. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen

1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.

V. Reichweitensteigerung/Fremdplattformen

1. Guppy hat keinen direkten Einfluss auf das Ranking einer Domain oder Internetseite bei den Suchmaschinen. Suchmaschinen können ihre Algorithmen, Funktionen, Parameter und Gewichtungen jederzeit ändern. Ein bestimmtes Ranking, bestimmte sonstige Positionierungen oder Zugriffszahlen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet Guppy daher nicht. Für den Bereich der Suchmaschinenoptimierung gilt Dienstvertragsrecht.
2. Soweit Gegenstand der Vertragsleistung von Guppy die Veröffentlichung von Inhalten und/oder Hyperlinks auf Internetseiten von Guppy ist, schuldet Guppy die Bereitstellung für einen Zeitraum von zumindest drei Monaten, sofern im Einzelfall nicht etwas Abweichendes vereinbart ist oder soweit nicht eine kürzere Bereitstellungsdauer zu Zwecken der Reichweitensteigerung nach technischer Einschätzung von Guppy vorzugswürdig ist. Erfolgt die Veröffentlichung auf den Internetseiten Dritter, übernimmt Guppy keine Gewährleistung für die Dauer der Verfügbarkeit bzw. des Bestands dieser Veröffentlichungen.
3. Guppy legt in Abstimmung mit dem Kunden Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, so genannte Keywords, fest, welche zur Suchmaschinenoptimierung eingesetzt werden. Der Kunde ist für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Sachaussagen der in seinem Auftrag veröffentlichten Texte verantwortlich und wird Guppy entsprechende Leitlinien und Weisungen in Textform bereitstellen. Guppy ist von der Haftung für die markenrechtliche, namensrechtliche, kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vertragsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung befreit und schuldet insbesondere keine Recherche oder Beratung in Bezug auf etwaige Rechtsverletzungen. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche oder Rechte wegen der Verletzung des Namens-, Marken-, Patent- und Wettbewerbsrechts oder sonstiger Rechter Dritter gegen Guppy wegen einer auftragsgemäßen Ausführung der Leistung. Guppy haftet darüber hinaus nicht für die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder von Rechten Dritter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die vorstehenden Haftungsbefreiungen/Freistellungen gelten nicht für Marken oder Begriffe, deren Verwendung der Kunde Guppy untersagt hat. Für die Bereitstellung einer Liste untersagter Begriffe ist der Kunde verantwortlich.
4. Guppy hat keinen Einfluss auf die Beurteilungskriterien und Maßgaben sowie Entscheidungen der Betreiber von Suchmaschinen, suchmaschinenrelevanter Kataloge und Dienste. Guppy übernimmt insoweit keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auswirkungen von Maßnahmen im Bereich Content, Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing, insbesondere nicht für eine Verschlechterung der Suchmaschinenplatzierung, den Ausschluss von Suchmaschinen und Ergebnislisten oder für die mittelbare oder unmittelbare nachteilige Beeinflussung der Sichtbarkeit von Inhalten, soweit Guppy nicht eine vorsätzliche Verschlechterung der Suchmaschinenplatzierung des Kunden zur Last legt werden kann.
5. Soweit die Analyse von Struktur und/oder Inhalten von Internetseiten Dritter (insbesondere Seiten von Wettbewerbern des Kunden) Auftragsbestandteil ist, kann zur Durchführung der Analyse ein maschineller Aufruf der zu analysierenden Internetseiten nötig sein. Hierdurch erfolgt eine Verarbeitung der analysierten Seiten, deren rechtliche Zulässigkeit nicht abschließend geklärt ist. Guppy übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der Analyse und ist für deren Folgen von der Haftung gegenüber dem Kunden befreit. Der Kunde ersetzt Guppy etwaig entstehende Kosten, Schäden und Einbußen, die Guppy durch die auftragsgemäße Durchführung der Analyse entstehen und ist damit einverstanden, dass Guppy bei Inanspruchnahme durch den Seitenbetreiber auf seine Stellung als Auftragnehmer des Kunden hinweist. Guppy wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn aufgrund der Analyse Ansprüche gegen Guppy geltend gemacht werden.
6. Dem Kunden ist bewusst, dass Werbemaßnahmen und Maßnahmen zur Reichweitenförderung ggf. nach gesetzlichen Bestimmungen einer gesonderten Kennzeichnungspflicht unterfallen. Dem Kunden ist ferner bewusst, dass nach gesetzlichen Bestimmungen redaktionelle Inhalte von werblichen Inhalten getrennt werden und gesondert hinsichtlich einer werblichen Natur kenntlich gemacht werden müssen. Der Kunde wird Guppy gesondert in Textform anweisen, an welchen Stellen der Leistung von Guppy und in welchem Umfang eine Kennzeichnung erfolgen soll. Guppy ist gegenüber dem Kunden von jeder Haftung für eine unterbliebene oder unrichtige Kennzeichnung der Inhalte befreit. Dies gilt nicht, soweit eine mangelnde Kennzeichnung durch schuldhafte Nichtumsetzung der Weisungen des Kunden von Guppy zu vertreten ist.
7. Soweit unsere Leistung die Bereitstellung und Veröffentlichung von Inhalten auf von Dritten betriebenen Internetplattformen, beispielsweise Social-Media-Kanälen zum Gegenstand hat, so besteht unsere Leistung in der Veröffentlichung der jeweils abgestimmten oder gewünschten Inhalte. Wir schulden keine Prüfung der Inhalte im Hinblick auf deren rechtliche Zulässigkeit im Verwendungsbereich des Kunden und die Zulässigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die für die jeweilige Plattform geltenden Nutzungsbedingungen oder Geschäftsbedingungen. Die Prüfung oder Beratung im Hinblick auf derartige Rahmenbedingungen schulden wir nicht. Wir können entsprechende Wünsche und Beauftragungen des Kunden als bereits durch den Kunden geprüft unterstellen. Für durch auftragsgemäß durchgeführte Maßnahmen verursachte Folgen wie beispielsweise Sperrungen haften wir nicht.

VI. Termine

1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Guppy vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

VII. Nutzungsrechte

1. Reinzeichnungen dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Nachahmungen sind unzulässig. Alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei uns.
2. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer Zustimmung in Textform. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform bei uns.
3. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach den Regelsätzen von Guppy zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – der Regelvergütung nach für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle (wobei für Designleistungen den Vergütungstarifvertrag Design (AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing Anwendung finden). Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung hat er uns (zusätzlich) eine pauschale Abgeltung in Höhe von 25 % der für die jeweilige Nutzung zu entrichtenden Vergütung zu zahlen. Unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung ist unberechtigt und unzulässig.
5. Wir sind auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden. Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden wahren wir hierbei.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.
3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

IX. Rechnungsstellung

1. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang in Textform unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
3. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 648 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Dem Kunden bleibt es vorbehalten, höhere ersparte Aufwendungen zu beweisen.
4. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.

X. Mängelhaftung

1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Eine Lektoratskorrektur schulden wir nur, soweit dies ausdrücklich Auftragsbestandteil ist.
2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
3. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.
4. Guppy haftet nicht dafür, dass von Guppy erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulden wir nicht.

XI. Sonstige Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

XII. Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.

Stand dieser AGB: Mai 2020

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